18. März 2019

Aufhebungsvereinbarungen und das Gebot des fairen Verhandelns

Anwaltliche Beratung

 

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. Februar 2019 einen neuen Impuls gegeben, unter welchen Umständen gegen einen Aufhebungsvertrag vorgegangen werden kann. Neben der Frage der Anfechtung tritt zukünftig stärker ins Blickfeld, ob der Arbeitgeber bei Abschluss des Aufhebungsvertrages das Gebot des fairen Verhandelns beachtet hat. Ein Widerrufsrecht von Aufhebungsverträgen wird dagegen weiterhin abgelehnt.

Die Transkription zum Vlog finden Sie hier.

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts