28. Mai 2024
Gültigkeit einer Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze
Das Bundesarbeitsgericht hatte am 24. April 2024 über einen Fall zu entscheiden, bei dem es um die Frage ging, ob die Wahl eines Betriebsrats trotz einer geringeren Anzahl von Bewerbern als zu besetzenden Betriebsratssitzen gültig ist. Die Arbeitgeberin, Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, beanstandete die Wahl eines Betriebsrats mit nur drei Mitgliedern, obwohl gemäß § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Betriebsrat aus sieben Mitgliedern vorgesehen wäre. Bei der Betriebsratswahl im Frühjahr 2022 kandidierten jedoch lediglich drei Arbeitnehmerinnen.
Die Transkription des Videos finden Sie hier.
Weiterführende Informationen: