Vlog: Aufhebungsvereinbarungen und das Gebot des fairen Verhandelns

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. Februar 2019 einen neuen Impuls gegeben, unter welchen Umständen gegen einen Aufhebungsvertrag vorgegangen werden kann. Neben der Frage der Anfechtung tritt zukünftig stärker ins Blickfeld, ob der Arbeitgeber bei Abschluss des Aufhebungsvertrages das Gebot des fairen Verhandelns beachtet hat. Ein Widerrufsrecht von Aufhebungsverträgen wird dagegen weiterhin abgelehnt.

Transkription Vlog BAG 7.2.2019

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BAG-Urteil vom 07.02.2019 – Pressemitteilung 

vorheriges Urteil des LAG Niedersachsen 07.11.2017